Eine präventive Ernährungsberatung (nach §20 SGB V) richtet sich im Gegensatz zur Ernährungstherapie immer an gesunde Personen oder Personen in besonderen Lebenssituationen (wie z.B. Schwangere, Kinder, Sportler) oder Personen, die Risikofaktoren wie z.B. Übergewicht vorweisen und präventiv, das heißt vorbeugend, etwas für sich und ihre Gesundheit tun wollen. Sie bietet allgemeine Informationen und individuelle Entscheidungshilfen zu Ernährungsfragen und zur Reduzierung von Risikofaktoren.
Beispiele:
Die Ernährungstherapie (§43 SGB V) wendet sich an Menschen mit einer bestehenden Erkrankung. Sie ergänzt die Behandlung ernährungsbedingter Krankheiten oder wird zur Linderung krankheitsbedingter Ernährungsprobleme angeboten.
Beispiele:
Die Ernährungstherapie erfolgt auf Überweisung des behandelnden Arztes oder der behandelnden Ärztin und wird basierend auf §43 SGB V von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst oder gänzlich übernommen. Die Kostenübernahme muss vor dem ersten Termin beantragt und genehmigt werden. Hierfür ist die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung und der Kostenvoranschlag von mir erforderlich.
Die Höhe der Kosten hängt von den in Anspruch genommenen Beratungszeiten und Ihrer Auswahl an zusätzlichen Leistungen ab.
Die Übernahme der sogenannten ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation ist freiwillig, deshalb werden die Kosten bei den einzelnen Krankenkassen unterschiedlich erstattet.
Bitte erkundigen Sie sich vor unserem ersten Termin bei Ihrer Krankenkasse in welcher Höhe die ernährungstherapeutischen Maßnahmen bezuschusst werden.
Zu unterscheiden bei der Kostenbeteiligung durch die Krankenkasse ist
Die Ernährungstherapie gilt als ergänzende Maßnahme zur Rehabilitation §43 (SGB V). Diese Beratungsleistung kann von Menschen in Anspruch genommen werden, die bereits erkrankt sind. Sie erfolgt in enger Kooperation mit dem behandelnden Arzt. Eine Zuweisung durch den Arzt ist für die Gewährung dieser Leistung erforderlich. Die Krankenkassen bezuschussen pro Jahr in der Regel fünf bis sechs Einzelberatungstermine.
Der Antrag auf Kostenübernahme muss vor Beginn der Therapie gestellt werden.
Hierfür senden Sie bitte die vom Arzt ausgefüllte und unterschriebene ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung zusammen mit meinem Kostenvoranschlag an Ihre Krankenkasse.
Sollten Sie privat versichert sein, erkundigen Sie sich bitte vorab bei Ihrer Krankenversicherung, ob und in welcher Höhe die Kosten einer Ernährungstherapie übernommen werden.
Ich sage immer: Es dauert so lange wie wir brauchen.
Das heißt, ich lege die Anzahl der Sitzungen vorab nicht fest. Für das Erstgespräch plane ich 90 Minuten ein und für die Folgegespräche jeweils 60 Minuten.
Je nachdem, an welchem Thema wir gerade arbeiten, kann eine Sitzung auch schon mal kürzer oder länger sein. Die Abstände zwischen den einzelnen Sitzungen werden mit der Zeit länger, wobei wir uns hier auch immer nach Ihrem Bedarf richten.
Entwicklungsprozesse brauchen Zeit.
Der Ablauf einer Ernährungstherapie (ernährungstherapeutische Beratung nach § 43 SGB V) sowie einer Ernährungsprävention (präventive Ernährungsberatung nach § 20 SGB V) in meiner Praxis gestaltet sich in der Regel folgendermaßen:
Sie vereinbaren einen Termin für ein unverbindliches und kostenfreies Telefongespräch, bei dem wir Ihr Anliegen und den Verlauf der Beratung besprechen.
Wenn Sie sich für eine Zusammenarbeit mit mir entscheiden, erstelle ich einen Kostenvoranschlag. Viele Krankenkassen bezuschussen eine Ernährungstherapie oder die Ernährungsprävention. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach Zuschüssen oder Bonusprogrammen.
Beide Beratungsleistungen, die Ernährungstherapie ebenso wie die Ernährungsprävention, beginnen immer mit einem ausführlichen Anamnesegespräch.
Hierbei betrachten wir zusammen eingehend vorhandene medizinische Befunde, vorliegende Laborwerte sowie Ihren Tagesablauf, Lebensmittelvorlieben und Ihre familiäre und berufliche Situation. Anhand dieser Vorgaben erarbeiten wir gemeinsam das Beratungsziel. Danach stellen wir gemeinsam für Sie ein auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtetes Konzept zusammen.
Die nun folgenden einzelnen Beratungseinheiten werden individuell abgestimmt und richten sich inhaltlich nach Ihrer Diagnose bzw. Ihrem Bedürfnis und dem sich daraus ergebenden Beratungsbedarf.
Der Ablauf einer individuellen Beratung umfasst folgende Schritte:
Die Kosten für die therapeutische (§43 SGB V) und präventive (§ 20 SGB V) Beratung in meiner Ernährungspraxis bezuschussen die Krankenkassen. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse oder rufen Sie mich gerne direkt an.
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